P R O K L A M A T I O N
Chriesipaar 2011/2012 Peter I. und Simone
1)
Die Chriesimutter darf ab sofort mit Chriesi Angel, und der Chriesivater mit
Chriesi Devil angesprochen werden. Die Mettlen 9,
in Kehrsiten, wird für 2 Jahre zum Harley Davidson Headquarter vom Kanton
Nidwalden bestimmt.
2)
Gemäss dem Fasnachtsmotto „Rockerbreyt und Tefflibuebe“ findet im Frühling ein
Love Ride von Stansstad über Stans nach Kehrsiten, ins Restaurant Mathisli
statt. Die befreundeten Zünfte sind herzlich eingeladen an der Love Ride
teilzunehmen. Zugelassen sind, alle Fahrzeuge mit 2-3 Rädern und einem Motor,
welcher mit flüssigen Brennstoffen betrieben werden kann.
3)
Das Chriesipaar macht sich bezüglich des Nachwuchses der Chriesizunft ernsthafte
Sorgen. Als Gegenmassnahme wird der Begriff „Love Ride“ zu einem persönlichen
gesellschaftlichen Akt, zwischen 2 Erwachsenen ausgeweitet. Durch ein
Augenzwinkern vom rechten Auge, ist die wöchentliche Vollzugsmeldung an das
Chriesipaar zu bekunden.
4)
Das Sonntagsfahrverbot nach Kehrsiten wird für Töfffahrer ab sofort aufgehoben.
Die Strasse nach Kehrsiten ist für Töfffahrer jederzeit frei zu halten, liegen
Schrauben, Töfflampen oder Teile von Motorrädern auf der Strasse sind diese im
Harley Headquarter sofort abzugeben.
5)
Im Rahmen eines Konjunkturförderungsprogrammes haben alle Kneipengänger in
Kehrsiten, bei Bezug von flüssigen oder festen Nahrungsmitteln, die Trinkgelder
mindestens zu verdoppeln. Diese Kollekte kann dann zugunsten von der
Chriesikasse abgeschöpft werden.
6)
Für die Liegenschaften vom Chriesipaar stellt sich die Feuerwehr von Kehrsiten,
für alle Art von Einsätzen, rund um die Uhr, jeder Zeit zur Verfügung.
Ausgenommen ist, die Organisation und die Durchführung der Fensterreinigung an
Feiertagen, diese bleibt dem Kulturminister vorbehalten.
7)
Für die zahlreichen Anlässe von der Chriesizunft haben sich die
Chriesizunft-Mitglieder und die befreundeten Zünfte,
8)
Gratulationen, welche dem Chriesipaar überbracht werden,
sind immer mit einem gespendeten Bier zu begiessen.
9)
Die Nachbarn des Chriesi- und Weibelpaares haben während der Amtsdauer höchsten
Respekt und Gehorsam zu leisten. Diese Regelung
wird speziell für die 1. Augustfeier, auf unseren Kulturminister, ausgeweitet.
10)
Und zum Schluss:
So verschrieben und
verkündet, im Jahre 2011